Führerschein

Führerschein Am 19. Januar 2013 tritt die dritte Führerschein-Richtlinie der EU in Kraft. Das bedeutet: Neu ausgestellte Führerschein sind nur noch 15 Jahre gültig, danach müssen sie neu beantragt werden. Eine Gesundheitskontrolle oder erneute Fahrprüfung ist für die Verlängerung aber nicht vorgeschrieben. Die „alten“ Führerscheine behalten bis zum 19. Januar 2033 ihre Gültigkeit. Erst danach müssen alle Scheine in das EU-Plastikkärtchen umgetauscht werden. Außerdem gelten zahlreiche neue Regelungen innerhalb der einzelnen Führerschein-Klassen.

Hier die wichtigsten Neuerungen:
Wer dreirädrige Roller wie den Piaggio MP3 LT fahren möchte, sollte seinen Pkw-Führerschein besser bis zum 18. Januar abholen – nach der neuen Richtlinie braucht man für Dreiräder mit mehr als 20 PS Leistung künftig den offenen A-Führerschein für Krafträder. 16- und 17-jährige A1-Piloten dürfen sich freuen: Mit der Führerschein-Novelle fällt am 19. Januar auch die Tempo 80-Begrenzung. Bislang dürfen jugendliche Leichtkraftrad-Fahrer nur 125er fahren, die bauartbedingt auf 80 km/h begrenzt sind. Jetzt dürfen sie – wie überall sonst in Europa – lässig im Verkehr „mitschwimmen“. Die neue Regelung gilt unabhängig vom Datum der Führerschein-Erteilung.

Für den stufenweisen Aufstieg von der Klasse A1 zur dann neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach Ablauf von mindestens zwei Jahren nur eine praktische Prüfung erforderlich. Das Mindestalter für den direkten Zugang zu der Klasse A beträgt 24 (bisher: 25) Jahre.
Ab 2013 dürfen mit einem ganz normalen Pkw-Führerschein (B) Fahrzeuge gefahren werden, die inklusive Anhänger bis zu 3,5 Tonnen wiegen können. Wer bis zu 4.250 Kilo bewegen möchte, muss noch mal zur Fahrschule.

Das sind die neuen Führerscheinklassen: Klasse AM (ersetzt Klasse M und S), Klasse A, Klasse A1, Klasse A2, Klasse B, Klasse BE, Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (integriert in Fahrerlaubnisklasse BE), Klasse C1, Klasse C1E, Klasse C, Klasse CE, Klasse D1,Klasse D1E, Klasse D, Klasse DE, Klasse T und Klasse L. Die Führerscheinklassen A, B, BE, C, CE, D, DE sowie die Unterklassen A1, C1, C1E, D1 und D1E unterliegen den internationalen Regelungen. AM, L und T sind dagegen nationale Klassen der Bundesrepublik Deutschland. Die Führerschein-Inhaber, bei denen die Fahrerlaubnis bis zum 18.01.2013 erteilt worden ist, dürfen seit dem 19. Januar 2013 zusätzlich zum bisherigen Umfang ihres Führerscheins auch Fahrzeuge fahren, die vom neuen Umfang der jeweiligen Klasse erfasst wurden.