Rund um die Uhr. Jeden Tag, auch am Wochenende. Egal, wo im Landkreis Göppingen oder Backnang.
Wir kümmern uns darum – Unser Unfallgutachter kommt direkt zu Ihnen! Fahrzeugbesichtigungen gerne noch am Tag der Beauftragung – somit ist eine schnellstmögliche Schadensregulierung gewährleistet!
Mithilfe eines von unserem Kfz-Gutachter erstellten Unfallgutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung bzw. juristischer Geltendmachung erforderlich sind, ermittelt.
Wir setzen uns mit der zahlungspflichtigen Versicherung in Verbindung und übersenden das Gutachten an die Versicherung bzw. an Ihren Rechtsanwalt. So ist eine schnellstmögliche Schadenregulierung gewährleistet und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Ohne Vorauszahlung der Gutachtenkosten für Sie als Geschädigten, denn wir rechnen die Kosten für das Unfallgutachten bei eindeutiger Sachlage direkt mit der zahlungspflichtigen Versicherung ab.
Falls Ihnen die Versicherungsdaten des Unfallverursachers noch nicht vorliegen, ermitteln wir diese für Sie – selbstverständlich kostenfrei.
So kann es Kommen:
Oftmals wird leider übersehen, dass die juristische Beweislast über einen Schaden immer und grundsätzlich beim Geschädigten liegt. Über den häufig von der Versicherung des Schädigers geäußerten „Verzicht“ auf ein vom Geschädigten in Auftrag gegebenes Gutachten sollte deshalb kritisch nachgedacht werden.
Ein einfaches Beispiel aus der Praxis, das gut verdeutlicht, wie sinnvoll die genaue technische Untersuchung durch einen unabhängigen Sachverständigen sein kann. Bei Tageslicht keine erkennbaren Schäden an einer Stoßstange
Darunter:
Das Blinklicht zeigt jedoch deutliche Beschädigungen. Nachfolgend ein weiteres Beispiel eines äußerlich völlig unbeschädigten Pkws nach einem Heckanstoß. Der arglose Kunde war eigentlich überzeugt, es sei nichts defekt. Die genauere Untersuchung ergab jedoch, dass… 1.die Heckschürze durchgedrückt und deformiert wurde,
2.das Abschlußblech eingedrückt war und ersetzt werden musste, 3.der Querträger durchgebogen war und gerichtet werden musste! Die kalkulierten Reparaturkosten dieser äußerlich vermeintlich „unsichtbaren Schäden“ betrugen 2.094.94 €!